Arbeitsmittelbeschaffungsmaßnahme
Nachher brauche ich eine Kekspackung für einen Auftrag.
Eine leere Packung reicht aus.
Aber so etwas gibt es ja nicht zu kaufen ...
Eine leere Packung reicht aus.
Aber so etwas gibt es ja nicht zu kaufen ...
C. Araxe - 2008.04.03, 11:43
Wem wollen Sie denn auf den Keks gehen?. Mögliche Lösung: Zeigen Sie sich generös. Gehen Sie zum ALDI-Laden Ihres Vertrauens, kaufen Sie eine Packung Kekse und übergeben Sie den Inhalt nach dem Bezahlen der Kassiererin mit den Worten: "Das ist für sie, meine Verehrteste. Wissen Sie, ich habe letzten Samstag im Lotto gewonnen und möchte sie auch an meinem Glück teilhaben lassen."Dann nehmen Sie die leere Kekspackung und verlassen
möglichst schnellen Schrittesherzlich winkend die Filiale.Muhahaha!
Falls dies auch dann nicht möglich ist, ist auf den Gesetzgeber dahingehend einzuwirken, neben der Verpackungsrücknahmeverpflichtung durch den deutschen Einzelhandel auch eine Inhaltsrücknahmeverpflichtung zu erwirken.
@FrauAraxe - daher hier noch eine Variante, die auch für einen angenehmen Spaß- und Spannungslevel in der Filale sorgt: Übergeben Sie an einer LIDL-Kasse den Kekspackungsinhalt der Kassiererin mit den Worten "Nehmen Sie das als Dank dafür, dass Sie all die Jahre meine Einkäufe ohne Bezahlung durchgewunken haben. Mir wird das jetzt hier zu gefährlich". Schauen Sie dabei hektisch-ängstlich nach oben, um vermeintlichen Überwachungskameras zu entgehen und verlassen Sie LIDL eiligen Fußes.
Aber nette Ideen haben sich da angesammelt.
Ganz und gar außer Acht gelassen wurden allerdings meine gefräßigen Kollegen.
*Kekskrümel aus der Tastatur rauspul*
Herr Neonwilderness: Ein sehr reuevoller und somit lobenswerter Ansatz, allerdings ersuche ich Sie, hier nicht Werbung für Lidl zu betreiben, indem sie den Namen dieses Unternehmens bar jeder Notwendigkeit für den Spannungsbogen ihrer Geschichte erwähnen.
„Es wurde vom damaligen Gesetzgeber beschlossen, für Übertretungen dieses Gesetzes von den politischen Behörden Geldstrafen bis zu 20.000.- Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten verhängen zu lassen.
Mit dem Bundesgesetz 50/1948 wurde die Vollzugsanweisung hinsichtlich des Strafbetrages geändert und eine Summe von 4000.- Schilling (etwa 290€) festgesetzt.”
(Wiki)
Frau Araxe - vielleicht hat er sich rechtmäßig adoptieren lassen und ist jetzt Titularprinz? Außerdem, ich bitte Sie, 290€... da zuckt ein Baron nicht mal mit dem kleinen abgespreizten Finger!
Neonwilderness: Stichwort Liechtenstein.
Aber Danke für den Tipp. Ich werde in Zukunft darauf achten, überhaupt nicht sparsam zu sein. Nicht dass ich nachher noch aus Versehen Prinzessin werde.
Lecker Kekse!
Weiß einer wo plötzlich diese blauen, felligen Haare an meinem Arm herkommen?
(Heute gab es übrigens Schokolade.)