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Gefühlter Raub

Wenn mir jemand etwas aus der Hand reißt und das so schnell geht, dass ich keine Gegenwehr leisten kann, dann handelt es sich nur um Diebstahl. Fühlt sich aber anders an. Aber so ist nun mal die Rechtslage meinte der Kommissar (oder genauer Polizeihauptkommissar), der ganz klassisch mit seinem Notizbuch bei mir daheim am Tisch saß. Und falls ich den Typen noch mal sehen würde, dann sollte ich ihn nicht ansprechen oder umhauen. Das würde ich auch nicht tun. Dafür aber wohl ganz andere Sachen.
zuckerwattewolkenmond - 2014.10.25, 20:04

Ich rate mal:

die Handtasche?

C. Araxe - 2014.10.25, 20:11

Nee, Handy. (Als ich damit die Polizei rufen wollte ...)
Die Sünderin - 2014.10.25, 21:58

Tolle hood in der Sie sich rumtreiben!

Nun muss wohl Handy Nr. 4 her!
C. Araxe - 2014.10.26, 09:33

Wenn man nur auf dem Sofa abhängt, kann das natürlich nicht passieren.
Zia - 2014.10.27, 10:52

Die Diebe werden auch immer dreister.
Da dürfte es mal von Vorteil sein, dass ich Hemmungen habe, Dinge wegzuwerfen, die noch funktionieren. Mein Handy ist so alt, daß man es schon als Antiquität ansprechen könnte. Da vergreift sich niemand freiwillig dran.

So eine Diebeshand würde sich in der umfangreichen Sammlung des Gruselkabinets sicher hervorragend machen. ;-)
C. Araxe - 2014.10.27, 18:27

Ja, eigentlich ist die Scharia doch recht sympathisch.

(Da frage ich mich aber nun, was die eigentlich mit den ganzen Händen machen ...)
Finchen1976 - 2014.10.26, 15:53

BAH, Albtraum!!!
Da ich ja ebenfalls auf Horrorfilme stehe, täte ich Ihnen gerne ein paar Ideen zum Umgang mit solchen Typen mitteilen, bin mir aber sicher, Sie kommen auch prima alleine zurecht. :-)

C. Araxe - 2014.10.26, 17:47

Ja, die Qual der Wahl. (Oder anders herum.) *g*
Pendlerin - 2014.10.27, 20:20

Raub

Wenn sich da mal nicht doch der Paragraph 249 StGB versteckt. Das Tatbestandsmerkmal für Gewalt definiert sich nämlich wie folgt:
Gewalt: ist der physisch vermittelte Zwang ( auch gegen Sachen) zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.

C. Araxe - 2014.10.28, 08:05

§ 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


Es gab auch keine Drohung.
Pendlerin - 2014.10.28, 12:56

Raub

Hallo,
Lies mal die Rechtsgrundlage so:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,...

Und dann lies noch mal die Definition für Gewalt.
Also für mich ist das kein Diebstahl, sondern Raub. Du hast doch selbst geschrieben, dass es ein gefühlter Raub war und wenn du die Möglichkeit gehabt hättest, Widerstand zu leisten, dann hättest du das doch auch getan. Oder?
Eine Drohung muss nicht vorliegen, Gewalt reicht schon als Tatbestandsmerkmal, denn es heißt ja Gewalt ODER Drohung.
C. Araxe - 2014.10.28, 15:07

Es geht nur nicht darum, ob man die Möglichkeit zum Widerstand gehabt hätte, sondern einzig darum, ob man Widerstand geleistet hat. Auch wenn man gefühlt da ganz anders entscheiden möchte.

Hier geht es auch um den Unterschied.

Letztendlich dürfte das alles leider soundso egal sein, da es eher unwahrscheinlich ist, dass der Typ geschnappt und verurteilt wird.
Pendlerin - 2014.10.28, 18:08

Raub

Gewalt ist zu verneinen, wenn der Täter dem Opfer einen Gegenstand überraschend entreißt oder aus der Hand schlägt und mit der Beute entschwindet. Der Täter will nicht etwa einen angenommen Widerstand brechen, sondern durch den Überraschungsangriff erreichen, dass das Opfer erst gar keinen Widerstand entwickelt, den er dann überwinden müsste. Der Täter will dem Widerstand so gerade zuvorkommen. Die Rechtsprechung schließt sich inzwischen diesem Gedanken der h.M. an.
Ich habe jetzt eine zwar nicht ganz überzeugende Erklärung gefunden. Du siehst das ja genauso. Vll wird der Täter eines Tages doch überführt. Man weiß ja nie.
C. Araxe - 2014.10.28, 19:18

Noch effektiver wäre es, wenn ich ihn erwischen würde. Das Strafmaß wird bestimmt nicht zu knapp bemessen und die Allgemeinheit hätte auch noch was davon, wenn der eine oder andere Körperteil kreativ verarbeitet in der Galerie LÀ-BAS betrachtet werden kann. (Wie bei den obigen Kommentaren schon angedacht.)